Nicht jede Familie kann die Mehrkosten für Lernförderung kinderleicht tragen. Dies ist auch der LernbegleitungPlus bewusst!
Wenn Sie leistungsberechtigt nach dem SGBII sind oder Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, setzten wir uns aktiv für eine Förderung Ihres Kindes ein!
Wir unterstützen bei der Antragstellung und stellen Ihnen die notwendigen Dokumente zur Verfügung.
So können Sie den Antrag auf Bildung und Teilhabe vollständig und mit einem Kostenvoranschlag der LernbegleitungPlus einreichen.
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